Frage:
Ist Motorradfahrern erlaubt, sich bei einem Stau auf der Autobahn an den stehenden Autos vorbeizuschlengeln?
spaßvogel 2007
2007-05-15 11:08:30 UTC
Kann ich eigentlich nicht glauben, dass das ok ist, sieht man aber immer wieder. Mal überholen sie links, mal rechts, immer nach Lust und Laune. Halte ich für nicht ganz ungefährlich. Eventuell muss man als Autofahrer ja auch mal rechts/links ranfahren, um Rettungsfahrzeuge vorbeizulassen. Wenn dann wie aus heiterem Himmel ein Motorrad angefahren kommt, könnte es übel ausgehen.... Ich denke, das Ende der Schlange ist immer hinten - ist doch bei Aldi nicht anders - und sollte auch für Motorradfahrer im Straßenverkehr gelten. Uiii, jetzt gibt es vielleicht auch ein paar böse Antworten, aber ist halt meine Meinung.
Zehn antworten:
bikedoctor74
2007-05-16 14:55:33 UTC
Wie es mein Nick schon verrät, ich bin auch Motorradfahrer.



Zu deiner Frage: Ein klares JEIN.



NEIN, DENN: Es ist NICHT verkehrswidriges überholen, denn in Stau und bei stockendem Verkehr ist auf der Autobahn auch rechts überholen erlaubt, ebenso Innerorts, auch bei fließendem Verkehr, wenn der Geschwindigkeitsunterschied nicht mehr als 10 oder 15 Km/H beträgt. Es gibt im Straßengesetz auch KEINEN Paragraphen, des das "Durchschlängeln" ausdrücklich verbietet. Im Gegenteil, EINSPURIGEN Fahrzeugen ist es an Ampeln sogar erlaubt, bei Platz bis zur Haltelinie vorzufahren. Sollte sich da die Gesetzeslage geändert haben, bitte eine Mail an mich.



JA, DENN: Es ist Motorradfahrern nicht erlaubt, eine weitere Fahrspur zu eröffnen, gegenseitige Rücksichtsnahme usw. Siehe ja auch Standstreifen, der nur auf besondere Anweisung (Baustelle z.B.) zu befahren oder nur in Notsituationen zum halten benutzt werden darf.



Also kann man es ganz einfach positiv, negativ oder relativ auslegen. Um deinen vergleich mal etwas heran zu ziehen: Im Aldi stellst du dich ja auch nicht an die längste Schlange an, sondern gehst an die, wo wenige mit wenig Teilen vor dir sind.



Und als Motorradfahrer kann ich dir sagen, man entwickelt ein Gespür dafür, welcher Autofahrer was macht.



Wenn ein Motorradfahrer sich durchschlängelt und es passiert was, ist meist der Motorradfahrer schuld.

AUßER: Ein Autofahrer greift wie hier in Deutschland ja mittlerweile üblich, zur Selbstjustiz und gefährdet den Motorradfahrer, dann riskiert der Autofahrer auch seinen Führerschein, weiteres dazu im letzten Absatz.



Nun noch einige Anmerkungen, die ich aufgrund einiger Antworten unbedingt los werden will:



FAHRZEUGE HABEN BEI STAU AUF DER AUTOBAHN EINE RETTUNGSGASSE ZU BILDEN, zwischen den äußerst linken und dem rechts danebenliegenden Fahrstreifen, so das Polizei und weitere Einsatzfahrzeuge direkt und ohne Probleme durchfahren können. Auch ist auf der Autobahn aus Aussteigen aus dem Fahrzeug, außer bei einer Panne oder Notfall, auch im Stau verboten. Also entsteht theoretisch durch offene Türen keine Gefährdung.



Gut, ich denke zu wissen welche Motorradfahrer du meinst, die dann mit 100 Sachen nach vorne durchbrettern. Kann ich auch nicht verstehen und auch nicht gutheißen.



Nur stört es dich so sehr wenn ein Motorradfahrer mit der geringsten Geschwindigkeit,und "Schrittgeschwindigkeit" ist auf einem Motorrad schwerer zu fahren als 10Km/H, nach vorne durchfährt? Wenn du nicht gerade einen Porsche oder Ferarri fährst, ist der doch eh schneller als du. Auch ich schlängel mich mit meinem Motorrad nach vorne, bin dabei auch schon sehr oft an der Polizei selber vorbei gefahren, die haben dann auch Platz gemacht das ich besser durch fahren konnte.



Honda CBR 600, Fahrer ungefähr 75Kg, Geschwindigkeit 15 Km/H, Mercedesfahrer hat die Türe aufgerissen, stand dann schön parallel zum Kotflügel nach vorne, Mercedesfahrer hatte das Handgelenk gebrochen und mein Kumpel ist NICH gestürzt oder über die "Bikerbremse" abgestiegen. Mercedesfahrer hat schuld bekommen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und "Selbstjustiz" oder irgendsowas. Man brauch dann als Motorradfahrer "nur" einen guten Anwalt.
anonymous
2007-05-15 18:30:57 UTC
Wer schon mal bei praller Sonne in kompletter Motorradkleidung im Stau gestanden hat, weiß das man vorsichtig weiter fahren "muss" - allerdings nie auf der Standspur und bei rollendem Verkehr. Allein der Neid scheint bei einigen Autofahrern das nicht zuzulassen. Im Übrigen sind viele Polizisten auch Motorradfahrer und sehen, ob man mit Vorsicht die Situation bewältigt. Klar, erlaubt ist es nicht wirklich, aber ...
Lucius T Fowler
2007-05-15 18:19:28 UTC
Es geht; nach §1 der StVO (gegenseitige Rücksichtnahme etc.) darfst Du das als Biker. Du darfst nur eben niemanden behindern (Rettungsfahrzeuge etc.), und auf keinen Fall (auch wenn sie frei ist) auf der "Standspur" fahren. Warum das Letztere so ist: Frag mich was Leichteres.



P.S.:

Ich rutsch' immer ein Stück, wenn ich Biker "links außen" sehe, so weit es gerade geht. Es gibt aber diverse Autofahrer, na, ich sag's nicht, was ich meine, aber die Typen, die gerade dann die Lücke dicht machen.
Sokrates
2007-05-15 18:11:17 UTC
Es ist verboten, wenn sich Motorradfahrer an einer Autoschlange vorbeimogeln. Aber es ist gängige Praxis. Und, Hand aufs Herz, es stört ja gar nicht.
?
2007-05-16 15:03:18 UTC
Nein es ist verboten.Soger mit Geldbusse , wer mal in 30 grad 10 minuten im Lederkombi in der Sonne stand hat dafür aber Verständniss
Wilken
2007-05-15 18:14:56 UTC
Normal ist es auch für Biker verboten, aber

wenn sie es in Schrittgeschwindigkeit machen, meckert keiner.
Anais
2007-05-15 18:13:54 UTC
Doch das ist ok. in angemessener Geschwindigkeit an der Schlange vorbeizufahren. Wo ist denn da das Problem? Die Autos stehen doch und bevor man anfährt schaut man doch erst einmal in die Spiegel, oder?



Nachtrag: Ich bin Sozia bei meinem Mann
Big Tom
2007-05-16 15:02:24 UTC
Zum 1. Hierbei handelt es sich um ein verkehrswidriges Überholen

2. Der Vertrauensgrundsatz beiinhaltet, daß der Kraftfahrer darauf Vertrauen kann, daß sich jeder an die Regeln hält.

3. Überlegt mal alle, wenn einer der Wartenden die Tür öffnet und der Biker steigt nach vorne über das Motorrad ab (Bikerbremse). Das kann dem Biker das Leben kosten, im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Schadenregulierung verweigern wegen grober Fahrlässigkeit.

Desweiteren kann der Biker im Falle eines Unfalls nach § 315c StGB (Strassenverkehrsgefährdung) belangt werden und riskiert somit seine Fahrerlaubnis.

zu Fantasygambler: Das ist die einzige Ausnahme und dann bezieht sich das nur auf den Standstreifen!!!
anonymous
2007-05-16 11:10:43 UTC
Muss erlaubt sein. Ich bin von der Polizei schon dazu aufgefordert worden. Mit explizitem Hinweis auf Schrittgeschwindigkeit.
Klaus-Dieter
2007-05-15 18:21:50 UTC
das is verboten un auch gut so! nur weil ihr 2 räder weniger habt habt ihr keine sonderrecte!!!!!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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