Es ist völlig egal, wie schnell er tatsächlich gefahren ist!
Du schreibst, der Roller wurde auf den Prüfstand gestellt - wenn sich dort herausgestellt hat, dass der Roller getunt ist und schneller KANN, als Tempo 25, ist der Drops schon gelutscht.
Bei solchen Kontrollen geht es - im Gegensatz zu Autos und anderen KFZ - eben NICHT darum, einen konkreten Geschwindigkeitsverstoß nachzuweisen, sondern darum, dass an den Dingern rumfrisiert wurde und folglich die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Da brauchts auch keine Fotos, sondern nur den Nachweis, dass das Fahrzeug nicht dem Zustand entspricht, für den die Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Die Folgen richten sich dann nach den Gegebenheiten:
- Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis
- demzufolge auch Fahren ohne Versicherung
- ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dafür ist nicht entscheidend, wie schnell man tatsächlich war, sondern was die Kiste kann. Oder glaubst Du, Du darfst LKW mit ner Mofa-Bescheinigung fahren, wenn Du unter 25 km/h bleibst? ;)
- ggf. Gefährdung des Straßenverkehrs - wenn das Tuning so heftig war, dass die wichtigen Bauteile für die erreichbare Leistung unterdimensioniert sind (z.B. Rahmen, Fahrwerk und Bremsen...)
Das passiert allerdings nur bei recht heftigem Tuning, die Roller sind ja technisch alle für ca. 70 Sachen ausgelegt. Sollte die Kiste allerdings Tempo 90 oder mehr können, wirds übel und nochmal deutlich teurer.
Neben diesen ganzen Punkten ist die Frage, ob möglicherweise die Höchstgeschwindigkeit um ein paar km/h überschritten wurde, völlig nebensächlich!
Wenn es zu einem Verfahren kommt, wird das auch kein Punkt auf der "Anklage-Seite" sein, wozu auch - mit den anderen Sachen ist der Kollege schon fällig.
Also - der BEWEIS, den die Kollegen von der Rennleitung brauchen, ist das Prüfstands-Protokoll ... und das haben sie. Wenn der Roller mehr bringt, als die erlaubten 25 Sachen, ist der Fahrer fällig. Er trägt die Verantwortung, dass das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ist. Sollte er nicht daran Schuld sein, dass es das nicht ist, muss er sich darum kümmern, dass es (wieder) in diesen Zustand versetzt wird. Ist das nicht geschehen, muss ER im Verfahren beweisen, dass er von dem unsachgemäßen Zustand keine Kenntnis hatte und haben konnte. (Beweislastumkehr) Aber das wird schwierig - und sollte raus kommen, dass da einer schwindelt, wirds richtig übel. Falschaussagen (mit und ohne Eid) sind ne üble Sache...
Gleiches gilt natürlich auch für den Versuch, das Mofa "zurück zu tunen" und den Jungs dann erklären zu wollen, das wäre immer so gewesen - Finger weg von solchen Ideen.
Bisher kommt Dein Kumpel mit etwas Glück noch glimpflich davon, auch wenns ärgerlich ist.
(Stichwort "Dummer-Jungen-Aktion", "blöde Idee"...)
Wenn die Kollegen von Polizei und Staatsanwaltschaft auch nur den Verdacht haben, dass sie verarscht werden, lassen sie Dich ... ähm ... bzw. IHN ... kalt lächelnd ins offene Messer laufen.
Dann gibts ne mündliche Verhandlung mit entsprechender Aussage (Vereidigung gibts bei Minderjährigen noch nicht, glaub ich) und den entsprechenden Gutachten und Protokollen der Messung - und dann wird Dein Kumpel zuerst wegen der Verkehrssache verknackt UND direkt im Anschluss gibts das Strafverfahren wegen Falschaussage usw. ... und das ist dann nicht mehr lustig.
Mein Rat an ihn:
1. Umgehend den Roller wieder in der "richtigen" Zustand bringen (das zeigt, dass man begriffen hat, was man falsch gemacht hat)
2. Sachverhalt gestehen (Leugnen hat da eh keinen Zweck und für seinen Mist einzustehen, macht einen besseren Eindruck, als sich zu winden)
3. Nicht tricksen!!! (das geht in jedem Falle nach hinten los!!!)
Wenn das die erste Sache in seiner Akte ist, sollte es mit nem blauen Auge abgehen.
Wenn Du sicher gehen willst, geh zu einem Anwalt (am besten einer, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat) und lass Dich beraten. Das kostet zwar Geld und er wird Dir auch nichts anderes sagen, als ich aber dann hast Du es noch mal im Klartext. Alternativ kann Dein Kumpel auch mal bei einem Fahrlehrer fragen (muss ja nicht Name und Adresse hinterlassen) - aber die Information wird dieselbe bleiben...
Also Rücken gerade und durch! Wird schon werden! (Jeder baut mal Mist... ;)
PS:
@Wilken und noname (und ausnahmseweise mal auch Nostradamus ;))
Stimmt so nicht ganz.
Bei Geschwindigkeitsverstößen reichen in Deutschland die Zeugenaussagen der Polizei nicht aus. Das funktioniert nur mit geeichten Messgeräten und entsprechenden Protokollen (Foto oder Laserprotokoll + Aussage) Die "Zeugen-" bzw. "Schätzregelung" gibts z.B. in Österreich - aber nicht in Deutschland.
Bei anderen Verstößen (Rotlicht, Vorfahrt oder Falschparken) siehts natürlich anders aus...