Frage:
Motorroller 'tunen' ?
anonymous
2006-07-02 12:20:58 UTC
Ich würd gern wissen, wo ich mit meinem Roller hin muss, um ihn von 50km/h auf x km/h hochzutunen!?
Ist das überhaupt erlaubt, wer macht das und was kostet das wohl ungefähr?
Verfällt dabei meine Garantie?
Sechs antworten:
Raptor
2006-07-02 12:34:04 UTC
Hallo,



????????????????



Ist die Frage, ob das erlaubt ist, wirklich ernst gemeint????



Normalerweise solltest du irgendeinaml einen Fahrprüfung gemacht haben.



Dort hast du erfahren, dass es verschiedene Klassen gibt.



Es gibt Führerscheine für Krafträder bis 50 km/h - darunter fällt wohl auch dien Motorroller.



Wenn du diesen frisiertst, machst du dich verschiedener Delikte strafbar.



-- fahren ohne Fahrerlaubnis



-- fahren mit einem nicht der StVZO entsprechenden Fahrzeug



-- fahren ohne Versicherungsschutz



...



Wenn dich die Polizei mit einem frisierten Krad erwischt, wird´s teuer.



Wenn du einen Unfall damit baust, wirds evtl. sehr teuer - wenn nämlich jemand einen bleibenden Schaden davonträgt, kann es sein, dass du für den Rest deines Lebens dafür zahlst. Von Schuldgefühlen ganz abgesehen.



Also lass deine halbstarken Ambitionen lieber bleiben.





Nachtrag:





Zu der Antwort, du solltest zur Werktstatt deines Vertrauens gehen: Ich kann es nicht glauben.



Einen 50er Roller wird keine Vertrauensvolle Werkstatt frisieren.





Zum TÜV gehen:????? Wenn der TÜV so eine Leistungssteigerung überhaupt eintagen würde:

Das wäre eine komplette Einzelabnahme.



Die Bremsen, Kupplung oder Automatikkupplung sind auf 50 km/h ausgelegt, nicht auf x km/h.



Also vergiss die klug gemeinte Antwort und das Frisieren - fahre lieber 2 Minuten früher fort - mehr Zeit kannst du sowieso kaum sparen.







Nachtrag:



Wenn du keine halbstarken Antworten willst, dann solltest du keine halbstarken Fragen stellen.



So wie du gefragt hast, war keine andere Antwort möglich.



Meine Antwort war auch eine Aufzählung der möglichen Konsequenzen - die müssen nicht alle auf dich zutreffen.



Aufgrund der Erweiterung deiner Frage würde sich jetzt auch meine Antwort ändern.



Immer noch richtig ist die Antwort, dass diese Änderung vom TÜV eingetragen werden müsste. Das ganze würde aber sicher so teuer, dass es über der einer Neubeschaffung liegen würde.





Und noch eine Bemerkung an Jane011158:





Deine Antwort ist dumm und verantwortungslos.



Ein unsachgemäß frisiertes Fahrzeug ist eine Gefahr für den Fahrer und für andere.



Deutschland ist sicher mit Gesetzen und Vorschriften überhäuft -



wenn ich mir deine Antwort ansehe, ist es wohl aber richtig, dass der Staat einigen Bürgern das Denken abnimmt.
anonymous
2006-07-06 16:28:03 UTC
Ich mag es nicht, wenn Leute hier schimpfen,,,nein,,nein,,das darfst Du nicht!!!! Egal Leute ,,muss jeder selber wissen!!-----------------------------------------------------------------------------------------

Also, nehme die Drossel raus oder den Drosselsatz,,,schon haste ein paar PS mehr unter den Po !!
Aint4
2006-07-02 23:31:45 UTC
ich glaube, das wird schwierig, da die 50er roller meines erachtens nicht für höhere geschwindigkeiten ausgelegt sind (fahrwerk, bremsen...)

50er roller -->ca. 50-70 km/h 125er roller-->90-110 km/h

selbst wenn es dir gelänge, den zylinder zu wechseln o.ä. hast du immer noch nicht den tüv-segen. aufpassen, daß nicht die betriebserlaubnis erlischt, dann hast du keinen versicherungsschutz!



ich fürchte, daß du im endeffekt mit einem preisgünstigen (evtl. gebrauchten) 125er roller günstiger kommst.

und du hast kein gezerre.



wenn, würde ich mal eine vertragswerkstatt aufsuchen und nachfragen.
King700
2006-07-02 21:32:02 UTC
Hallo, geht leider nicht!! die Bremsen, die Kupplung und usw. sind nicht dafür ausgelegt!!! Verkaufe Deinen Roller, er wird noch die 50er Eintragung haben, die sind sehr gefragt.

Danach kaufst Du dir einen 125er, gibts Gebraucht ganz günstig!!

und die bist auf der RICHTIGEN und SICHEREN seite, ein Tuning ist nicht Legal, außerdem viel zu Teuer.

Aus dem Verkauf und der Ersparniss vom Tuning, hast Du schon gut 70% für einen 125er
Blackmoon
2006-07-02 19:34:13 UTC
Erlaubt ist das wohl nicht. Es ist dann auch kein Kleinkraftrad mehr.



Es wird wahrscheinlich die Betriebserlaubnis erlischen und damit auch der Versicherungsschutz. Zusätzlich nimmst Du dann mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug am Strassenverkehr teil.



Ein etwaiger (wahrscheinlicher) Garantieverfall dürfte da also noch das geringste Problem sein.
anonymous
2006-07-02 19:28:38 UTC
Geh zur Krad-Werkstatt Deines Vertrauens, dann evtl. noch zum TÜV um die Papiere umschreiben zu lassen. Naja, Versicherung und der ganze andere Kram muß auch noch geändert werden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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